Das Arbeitsrecht ist die Summe der Rechtsregeln, welche sich mit der in nicht selbständiger Tätigkeit geleisteten Arbeit beschäftigen.
Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Da das deutsche Arbeitsrecht unter einer fehlenden einheitlichen Kodifikation leidet, regeln etliche Spezialgesetze in Ergänzung zum BGB aufkommende Einzelfragen.
Daher ist es dringend anzuraten, dass z.B. im Falle einer Kündigung zeitnahe fundierter Rechtsrat eingeholt wird, damit die Wahrung der eigenen Rechte gewährleistet wird.
Insbesondere folgende arbeitgeberseitige und arbeitnehmerseitige Betreuung wird von uns angeboten:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
- außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsgeltendmachung und Verteidigung
- Beratung von Unternehmen u.a. bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht und Tarifverhandlungen
- Sozialpläne und Restrukturierungsmaßnahmen